Umstellung auf die elektronische Akte: vom Papier zum digitalen Schiffsregister in nur 12 Monaten

Interview mit Florian Strunk, IT-Leiter Amtsgericht Hamburg

4866 Seeschiffe, 2177 Binnenschiffe, 42 Schiffsbauwerke, jährlich 420 Neueintragungen und ungefähr 3500 Anträge rund um bestehende Schiffe: Das beim Hamburger Amtsgericht angesiedelte Schiffsregister der Hansestadt ist das größte in Deutschland. Bisher wurden alle Arbeitsprozesse auf Papier ausgeführt. Wie es gelingt, die komplexen Abläufe in eine digitale Anwendung zu überführen, erzählt Florian Strunk vom Hamburger Amtsgericht am 11. September. Im Gespräch mit der Redaktion gab er vorab Einblicke in den Stand des Projekts.

Redaktion: Herr Strunk, was sind die Herausforderungen bei der Digitalisierung des Hamburger Schiffsregisters?

Florian Strunk: Die Schiffsregister in Deutschland sind global gesehen Unikate, weil sie bei den Gerichten geführt werden. Nach deutschem Recht wird ein Schiff wie eine Immobilie behandelt. Ähnlich wie ein Grundstück im Grundbuch erfasst wird, wird bei uns ein Schiff nach Prüfung durch das Gericht in das Schiffsregister eingetragen. Das macht das Ganze im Vergleich zu anderen Ländern vom Ablauf her komplizierter. Auf den Bahamas oder Malta geht das einfacher, aber das deutsche Verfahren bietet dafür die unheimlich wichtige Rechtssicherheit nach unserem Wertesystem, dass zum Beispiel niemand hinterrücks enteignet werden kann.
Anders als in anderen Rechtsbereichen kann man sich beim Schiffsregister die Zuständigkeit selbst aussuchen: Der Schiffseigentümer kann frei entscheiden, in welchem Schiffsregister er sein Schiff eingetragen haben möchte. Und da wollen wir gucken, dass wir unseren Wettbewerbsvorteil hier in Deutschland erhalten.

Redaktion: Welche weiteren Gründe gibt es für die Digitalisierung des Schiffsregisters?

Florian Strunk: Anno 2019 ist eine Antragsbearbeitung in anachronistischer Form mit Papier, Bleistift, Schere und Lineal eigentlich nicht mehr vorstellbar. Wir brauchen diverse Austauschformate, und wir haben überdies eine gesetzliche Verpflichtung, unsere Verfahren außerhalb des Schiffsregisters und der Grundbuchämter bis 2026 alle auf eine elektronische Akte umzustellen. Da wollen wir nicht irgendwelche Inseln erhalten, die noch auf Papier arbeiten.

Redaktion: Wie haben Sie das konkret aufgestellt und umgesetzt?

Florian Strunk: Es gab in der Vergangenheit immer mal wieder Ansätze, so ein Projekt umzusetzen. Das ist letztlich aber immer daran gescheitert, dass ein großes Vorprojekt gestartet worden ist mit Anforderungsanalysen und Pflichtenhefterstellung, wie man das aus der klassischen Softwareentwicklung kennt. Dann wurde festgestellt: Das Ganze lässt sich gar nicht finanzieren. Und man hat immer auf andere Entwicklungsschritte gewartet, in die man sich hätte einhängen können. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadt haben wir noch einmal eine Vorstudie in Auftrag gegeben, inwieweit es möglich wäre, in einem sehr knappen Zeitraum und mit einem für Software-Verhältnisse überschaubaren Budget tatsächlich doch ein digitales Register zu erstellen, das den ganzen Anforderungen, die wir im Justiz-Umfeld haben, genügt und das sich auch der Justiz-Standardkomponenten bedient.

Diese Vorstudie hat nach gut sechs Monaten Betrachtung das Ergebnis gebracht, dass man das tatsächlich realisieren könnte.

Diese Vorstudie hat nach gut sechs Monaten Betrachtung das Ergebnis gebracht, dass man das tatsächlich realisieren könnte. Und dann ist – ein Novum für Hamburg – ein Joint Venture entstanden aus Wirtschaftsbehörde und Justizbehörde, das das gemeinsam realisieren wollte. Wir wollten ein Produkt hinstellen, das sowohl der Justiz Vorteile bietet als auch Vorteile für unsere Kunden hat. Das ist der Aspekt, den die Wirtschaftsbehörde vertritt, die für den Hafen-Standort Hamburg wirbt: dass die Reeder, die hier ansässig sind, auch hier bleiben und keine Verlagerung betreiben.

Redaktion: Was sind die wesentlichen Erfolgsfaktoren dafür, dass sowohl die Termine als auch das Budget ganz gut eingehalten werden?

Florian Strunk: Auf alle Fälle die agile Softwareentwicklung. Nach meinen Kenntnissen ist das wirklich das erste Mal, dass so agil entwickelt wird, dass man auch merkt, dass eine agile Softwareentwicklung dahintersteckt. Die Anwender werden von vornherein mit an Bord genommen. Ich habe also gar nicht die Situation, die man von vielen anderen Projekten kennt, dass vor sich hingewerkelt wird und man irgendwann feststellt, dass man an den Anwendern vorbeientwickelt hat. Und dann muss man im Prinzip die Uhr um drei Monate zurückdrehen und wieder auf einen vorhergehenden Meilenstein zurückgehen. Das ist bei uns wirklich anders.

Redaktion: Was macht agile Softwareentwicklung aus?

Florian Strunk: Für mich bedeutet agile Softwareentwicklung, dass ich mich bei den Anforderungsdefinitionen an den tatsächlichen Gegebenheiten orientiere, dass ich mich nicht auf ein möglicherweise schon bei der Erstellung veraltetes Pflichtenheft stützen muss und ich mich auf neuere Entwicklungen, die auch in der Projektlaufzeit immer wieder auftreten können, ohne große Aufwände und ohne groß Zeit zu verlieren, sofort einstellen kann.

Redaktion: Wie machen Sie das konkret, die Einbindung der Nutzer?

Florian Strunk: Wir unterscheiden da den internen Client und den externen Client. Der interne Client ist der, mit dem die Gerichtsmitarbeiter arbeiten werden. Die sind alle 14 Tage in einem Sprint-Review eingebunden. Das heißt: Die Entwickler von Dataport und mgm setzen sich mit einem Kreis von Kolleginnen und Kollegen, die das Produkt künftig benutzen werden, zusammen. Sie stellen die Entwicklung vor, fragen, was gut ist und wo es Verbesserungsvorschläge gibt, und nehmen in diesem Review auch für die kommenden Sprints Anforderungen auf.
Für die Stakeholder haben wir eine Kick-off-Veranstaltung in der Wirtschaftsbehörde gemacht. Die Stakeholder sind diejenigen, die den externen Client nutzen werden, z. B. Rechtsanwälte, Banken, Reeder und Schiffsmakler. Bei der Veranstaltung haben wir das Vorhaben vorgestellt und auch gefragt, was die Stakeholder eigentlich für Anforderungen an so ein Produkt haben. Und wir halten diejenigen, die bei uns eine Adresse hinterlegt haben, regelmäßig auf dem Laufenden, was die Entwicklung des externen Clients anbelangt.

Redaktion: An welcher Stelle im Entwicklungsprozess zwischen Start und Release sind Sie momentan?

Florian Strunk: Bisher ist es ja so, dass die Mitarbeiter in die 14-tägigen Reviews eingebunden sind, und wenn sie mögen, können sie sich auch zwischendurch immer auf das Produkt aufschalten und gucken und ausprobieren. Jetzt zum 31.7. werden wir den ersten Prototypen vor Ort bei den Kolleginnen und Kollegen installieren, damit sie den auch parallel zu ihrer Arbeit immer vorliegen haben. Dann können sie in vereinbarten Schritten immer mal schauen, ob sie das, was jetzt momentan in klassischer Form zu bearbeiten wäre, auch in der Anwendung abbilden könnten.

Redaktion: Wie hat die Einbindung externer Dienstleister funktioniert?

Florian Strunk: Ich bin mir sehr sicher: Ohne eine externe Sicht auf die Prozesse von jemandem, der nicht aus dem öffentlichen Dienst kommt und auch so einen treibenden Charakter hat, würden wir nicht da stehen, wo wir heute sind. Zumindest nicht in dieser Zeit.

Redaktion: Wäre das digitale Schiffsregister auch für andere Bundesländer interessant?

Florian Strunk: Andere Bundesländer interessieren sich definitiv für unsere Lösung.

Die Kollegen dort haben es vorher nicht für möglich gehalten, dass wir das Projekt so gut umsetzen.

Die Kollegen dort haben es vorher nicht für möglich gehalten, dass wir das Projekt so gut umsetzen. Die Tatsache, dass wir uns nicht mit 15 Bundesländern abstimmen müssen, ist übrigens ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor. Andere Projekte in dem Bereich dauern sehr, sehr lange, weil sich 16 Länder immer über irgendwelche Sachen abstimmen müssen. Damit killt man jedes Software-Projekt. Das ist hier wirklich eine wohltuende Geschichte, schnell was vorzeigen zu können.

Dieses Interview wurde ursprünglich auf innovation-implemented.com veröffentlicht.