E-Rechnung ab 2020 für alle Behördenlieferanten verpflichtend

Die E-Rechnung ist bereits seit längerer Zeit beschlossene Sache. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass diese zunächst ab November 2018 für die obersten Bundesbehörden verpflichtend sein soll. Ab 2019 müssen alle weiteren öffentlichen Ämter in Deutschland nachziehen. Der letzte Schritt, der für November 2020 vorgesehen ist, ist auch für viele Privatunternehmen von großer Bedeutung. Dieser sieht vor, dass auch alle Lieferanten der Behörden in Deutschland die E-Rechnung verwenden müssen. Nach Schätzungen sind davon rund 300.000 Betriebe betroffen. Eine Umfrage der Wirtschaftswoche brachte nun jedoch zutage, dass die Vorbereitungen auf diese Umstellung bislang nicht ausreichend verliefen und dass in den Unternehmen eine erschreckende Unkenntnis vorherrscht.

Hohe Unkenntnis bei der Verwendung von E-Rechnungen

In dieser Umfrage gaben 88 Prozent der Teilnehmer an zu wissen, was eine E-Rechnung ist. Das Ergebnis klingt zwar zunächst recht positiv, doch erlag der überwiegende Teil der Befragten einem Irrtum: Sie waren der Meinung, dass es sich bei einem als Anhang einer E-Mail versendeten PDF-Dokument um eine elektronische Rechnung handle. Diese Ansicht vertraten 68 Prozent aller Befragten. Zusammen mit den 21 Prozent, die von Anfang an erklärten nicht zu wissen, was eine E-Rechnung ist, ergibt sich eine enorme Wissenslücke. Diese Unkenntnis kann sehr schwerwiegende Folgen haben, wenn die neue Verordnung in Kraft tritt.

Umstellung für viele Unternehmen sinnvoll

Bei der E-Rechnung handelt es sich um einen Datensatz, der genau der von der Regierung vorgegebenen Struktur entspricht. Er wird in Form eines XML-Dokuments abgespeichert und weitergeleitet. Diese Vorgehensweise bietet den großen Vorteil, dass sie eine einfache und automatisierte Bearbeitung ermöglicht. Für die Behörden bringt dies ein enormes Einsparpotenzial mit sich. Doch auch für die Unternehmen bietet eine Umstellung Vorteile – unabhängig davon, ob sie als Lieferanten einer Behörde dazu verpflichtet sind. Neben dem vereinfachten Bearbeitungsaufwand machen diese Rechnungen eine einfache Archivierung möglich. Für alle Finanzentscheider ist es daher sehr wichtig, sich mit dieser neuen Form der Rechnungsstellung auseinanderzusetzen.

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